Abfallbeauftragter

Externer Abfallbeauftragter – rechtssicherer Umgang mit Abfällen

Als externer Abfallbeauftragter übernehmen wir die fachkundige Beratung und Unterstützung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung. Wir begleiten Unternehmen bei der Organisation der Abfallwirtschaft, der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und der Optimierung von Entsorgungsprozessen. Gleichzeitig fungieren wir als kompetente Schnittstelle zu Behörden, Entsorgern und Auditoren.

Unsere Leistungen im Bereich Abfallbeauftragter

Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Stellung des Abfallbeauftragten an.

Fachkundige Beratung im Abfallrecht

Rechtssichere Dokumentation & Nachweise

Zentraler Ansprechpartner für Behörden & Entsorger

Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen

Betriebsbeauftragter für Abfall (BfA)

  • Übernahme der Funktion des Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß KrWG und AbfBeauftrV
  • Beratung zum rechtskonformen Umgang mit Abfällen sowie zur Organisation der betrieblichen Abfallwirtschaft
  • Unterstützung bei Abfallvermeidung, -trennung, -lagerung und ordnungsgemäßer Entsorgung
  • Überwachung von Nachweisführung, Registerpflichten und Dokumentationen
  • Unterstützung bei Behördenkontakten, Audits und internen Schulungen
  • Fachlich zertifiziert
  • Ganzheitliche Beratung
  • Flexible einsetzbar

Fragen zum Abfallbeauftragten? Kommen wir ins Gespräch!

Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!

Häufig gestellte Fragen

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Abfallrecht und Abfallbeauftragter.

Was ist ein Abfallbeauftragter und warum ist er relevant?

Der Abfallbeauftragte unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung abfallrechtlicher Pflichten und sorgt für einen ordnungsgemäßen, sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Abfällen. Er trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu minimieren, Haftungsrisiken zu reduzieren und die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) umzusetzen.

Wann ist ein Abfallbeauftragter erforderlich?

Ein Abfallbeauftragter ist gesetzlich zu bestellen, wenn in einem Unternehmen bestimmte Mengen an Abfällen anfallen und die Voraussetzungen der Abfallbeauftragtenverordnung in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfüllt sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn jährlich mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle und/oder mehr als 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle erzeugt, behandelt oder entsorgt werden. Die Pflicht richtet sich nach Art, Menge und Gefährlichkeit der Abfälle sowie nach der betrieblichen Tätigkeit und dient der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, rechtskonformen und umweltgerechten Umgangs mit Abfällen.

Wie unterstützt ein Abfallbeauftragter bei Audits und Behördenkontrollen?

Ein Abfallbeauftragter stellt eine strukturierte und prüffähige Organisation der betrieblichen Abfallwirtschaft sicher. Er unterstützt bei Nachweis- und Dokumentationspflichten, begleitet Audits und Behördenkontrollen und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner gegenüber Aufsichtsbehörden.

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