CE-Beauftragter
Externer CE-Beauftragter – rechtskonforme CE-Kennzeichnung
Als externer CE-Beauftragter begleiten wir Unternehmen bei der sicheren und normgerechten Umsetzung der CE-Kennzeichnung. Wir unterstützen bei der Auswahl relevanter EU-Richtlinien und Normen, erstellen bzw. prüfen Risikobeurteilungen und sorgen für eine vollständige, prüffähige technische Dokumentation.
So stellen wir die CE-Konformität von Maschinen und Anlagen sicher, reduzieren Haftungsrisiken und fungieren als kompetenter Ansprechpartner für Behörden, Prüfer und Auditoren.
Unsere Leistungen im Bereich CE-Beauftragter
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Stellung des Beauftragten an.
Fachkundige Beratung der Maschinenrichtlinie
Rechtssichere Dokumentation & Nachweise
Zentraler Ansprechpartner für Behörden & Feuerwehr
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
CE-Beauftragter
- Übernahme der Funktion des externen Beauftragten für Maschinen und Anlagen
- Unterstützung bei der Umsetzung der CE-Kennzeichnung gemäß Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung und weiteren EU-Richtlinien
- Koordination und Durchführung von Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100
- Prüfung, Erstellung und Zusammenstellung der technischen Dokumentation
- Unterstützung bei Konformitätserklärungen, Audits, Marktüberwachung und Behördenanfragen
Fragen? Kommen wir ins Gespräch!
Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Maschinenrichtlinie/Beauftagten.
Was ist ein CE-Beauftragter und warum ist er relevant?
Der Beauftragte unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der CE-Kennzeichnung und der Einhaltung der einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen, insbesondere der Maschinenverordnung bzw. Maschinenrichtlinie. Er stellt sicher, dass Produkte und Maschinen rechtskonform in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden und minimiert damit Haftungs-, Sicherheits- und Marktrisiken für Hersteller und Betreiber.
Wann ist ein CE-Beauftragter erforderlich?
Ein Beauftragter ist erforderlich, wenn Maschinen, Anlagen oder technische Produkte neu hergestellt, wesentlich verändert oder erstmals in Verkehr gebracht werden. Auch bei Umbauten, Retrofits oder der Zusammenführung von Maschinen zu Gesamtheiten kann eine CE-Bewertung notwendig sein. Unternehmen profitieren insbesondere dann von einem Beauftragten, wenn intern keine ausreichende CE-Fachkompetenz vorhanden ist oder komplexe rechtliche und technische Anforderungen zu erfüllen sind.
Wie unterstützt ein CE-Beauftragter bei Audits und Behördenkontrollen?
Der Beauftragte sorgt für eine strukturierte und prüffähige CE-Dokumentation, einschließlich Risikobeurteilung, technischer Unterlagen und Konformitätserklärung. Er begleitet interne und externe Audits, unterstützt bei Marktüberwachungs- und Behördenanfragen und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner gegenüber Behörden, Prüforganisationen und Kunden.

