Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit – sicherer und rechtskonformer Arbeitsschutz
Als externe SiFa unterstützen wir Unternehmen bei der rechtskonformen Organisation und kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Wir beraten praxisnah zu allen Fragen der Arbeitssicherheit, identifizieren Gefährdungen frühzeitig und helfen, Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken nachhaltig zu reduzieren. Dabei stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen nach ASiG, ArbSchG und den einschlägigen Verordnungen zuverlässig eingehalten werden.
Unsere Leistungen im Bereich Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Stellung der SiFa an.
Fachkundige Beratung im ASiG
Rechtssichere Dokumentation & Nachweise
Zentraler Ansprechpartner für Behörden & Mitarbeiter
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
- Übernahme der Funktion der externen SiFa gemäß ASiG
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Unterstützung bei der Erstellung, Aktualisierung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren
- Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen sowie Unterstützung bei Unterweisungen
- Analyse von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Auswahl und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Begleitung von Audits, Begehungen und Behördenkontrollen
Fragen zur SiFa? Kommen wir ins Gespräch!
Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema SiFa.
Was ist ein Fachkraft für Arbeitssicherheit und warum ist er relevant?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung eines wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutzes. Sie berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung und trägt dazu bei, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Grundlage sind insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie einschlägige Verordnungen und Regeln.
Wann ist ein Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich?
Die Bestellung einer SiFa ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen alle Arbeitgeber – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße – eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Art und Umfang der Betreuung richten sich nach der Gefährdungslage, der Anzahl der Beschäftigten sowie dem gewählten Betreuungsmodell (Regelbetreuung, alternative Betreuung oder betriebsspezifische Betreuung).
Wie unterstützt ein SiFa bei Audits und Behördenkontrollen?
Die SiFa sorgt für eine strukturierte und nachvollziehbare Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie unterstützt bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen, begleitet interne und externe Audits sowie Behördenkontrollen und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Prüforganisationen.

