Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne – strukturierte Orientierung für den Notfall
Flucht- und Rettungspläne sind ein zentrales Element des vorbeugenden Arbeits- und Brandschutzes. Sie dienen dazu, Personen im Gefahrenfall eine schnelle und sichere Orientierung zu ermöglichen und unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen.
LEOMA unterstützt Sie bei der normgerechten Erstellung, Prüfung und Aktualisierung der Pläne für Arbeitsstätten, Betriebsgebäude und Sonderbauten – praxisnah, nachvollziehbar und rechtskonform.
Unsere Leistungen im Bereich Flucht- und Rettungspläne
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung im Bereich der Flucht- und Rettungspläne an.
Fachkundige Beratung in der Brandschutz
Expertise in ASR A1.3 und ASR A2.3
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
Erstellung von Flucht und Rettungspläne
- Erstellung nach ASR A1.3 und ASR A2.3
- Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen
- Aufnahme und Darstellung von Fluchtwegen, Notausgängen und Sammelstellen
- Kennzeichnung von Brandschutzeinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Alarmierungseinrichtungen
- Anpassung an Gebäudenutzung, Personengruppen und Gefährdungspotenziale
- Überprüfung und Aktualisierung bestehender Pläne bei baulichen oder organisatorischen Änderungen
- Unterstützung bei Abstimmungen mit Behörden, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten
- Bereitstellung prüffähiger und nachvollziehbarer Dokumentationen
Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Flucht- und Rettungspläne.
Was sind Flucht- und Rettungspläne und warum sind sie relevant?
Diese Pläne stellen grafisch dar, wie Personen sich im Gefahrenfall schnell und sicher aus einem Gebäude in Sicherheit bringen können und wo sich wichtige Einrichtungen wie Notausgänge, Sammelstellen, Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen befinden. Sie sind ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und tragen dazu bei, im Notfall Orientierung zu geben, Panik zu vermeiden und Menschenleben zu schützen.
Wann sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich?
Sie sind erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung eines Gebäudes dies notwendig machen, insbesondere bei Arbeitsstätten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, Publikumsverkehr oder unübersichtlichen Fluchtwegen. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A1.3 sowie der DIN ISO 23601. Sie müssen aktuell gehalten und bei baulichen oder organisatorischen Änderungen angepasst werden.
Wie unterstützen Flucht- und Rettungspläne bei Audits und Behördenprüfungen?
Aktuelle und normgerechte Pläne zeigen, dass der Arbeitgeber seine Pflichten im Arbeits- und Brandschutz systematisch erfüllt. Sie dienen Aufsichtsbehörden, Prüfern und Auditoren als wichtige Nachweisunterlagen, erleichtern Begehungen und reduzieren Beanstandungen. Gleichzeitig unterstützen sie Unterweisungen von Beschäftigten und verbessern die Notfallorganisation im Betrieb. vermieden.

