Gefahrgutbeauftragter
Externer Gefahrgutbeauftragter – sicherer und rechtskonformer Umgang mit Gefahrgut
Als externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen wir Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Gefahrgutrecht (ADR, RID, ADN). Wir beraten praxisnah zu Transport, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgütern, überwachen die Einhaltung der Vorschriften und unterstützen bei Schulungen, Audits sowie Behördenterminen. So stellen wir einen sicheren, effizienten und haftungsminimierten Umgang mit Gefahrgut sicher.
Unsere Leistungen im Bereich Gefahrgutbeauftragter
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Stellung des Gefahrgutbeauftragten an.
Fachkundige Beratung im Gefahrgut
Rechtssichere Dokumentation & Nachweise
Zentraler Ansprechpartner für Behörden & Mitarbeiter
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
Gefahrgutbeauftragter
- Übernahme der Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten gemäß ADR, RID, ADN und GGVSEB
- Beratung zu rechtssicherem Umgang mit Gefahrgütern beim Versand, Transport und Umschlag
- Unterstützung bei Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgütern
- Überwachung der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften im Betrieb
- Erstellung des Jahresberichts sowie Unterstützung bei Audits, Behördenkontakten und Schulungen
Fragen zum Gefahrgutbeauftragter? Kommen wir ins Gespräch!
Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Gefahrgut und Gefahrgutbeauftragter.
Was ist ein Gefahrgutbeauftragter und warum ist er relevant?
Der Gefahrgutbeauftragte unterstützt Unternehmen bei der sicheren und rechtskonformen Beförderung gefährlicher Güter. Er sorgt dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen nach ADR, RID, IMDG-Code und GGVSEB eingehalten werden und trägt dazu bei, Risiken für Menschen, Umwelt und Sachwerte zu minimieren.
Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter erforderlich?
Ein Gefahrgutbeauftragter ist erforderlich, wenn ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und keine gesetzlichen Freistellungen nach ADR, RID oder ADN greifen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die Gefahrgüter – einschließlich gefährlicher Abfälle – versenden, verpacken, verladen, befördern oder entladen.
Die Bestellpflicht ergibt sich aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und gilt unter anderem dann, wenn regelmäßig Gefahrgüter transportiert oder versandt werden oder wenn mehr als 50 Tonnen Gefahrgut pro Jahr entladen werden. Maßgeblich für die Pflicht sind dabei Art und Menge der Gefahrgüter, der jeweilige Verkehrsträger sowie die konkreten betrieblichen Abläufe.
Wie unterstützt ein Gefahrgutbeauftragter bei Audits und Behördenkontrollen?
Der Gefahrgutbeauftragte stellt eine strukturierte und prüffähige Organisation des Gefahrgutwesens sicher. Er unterstützt bei der Dokumentation, führt regelmäßige Überprüfungen durch, erstellt den Jahresbericht und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner bei Audits, Kontrollen und gegenüber Aufsichtsbehörden.

