Gefahrstoffbeauftragter
Externer Gefahrstoffbeauftragter – sicherer und rechtskonformer Umgang mit Gefahrstoffen
Als externer Gefahrstoffbeauftragter unterstützen wir Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Gefahrstoffrecht (u. a. GefStoffV, TRGS, REACH/CLP). Wir beraten praxisnah zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, zur Lagerung, Kennzeichnung und Substitution sowie zur Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen und Gefahrstoffverzeichnissen. Darüber hinaus begleiten wir Schulungen, Audits und Behördenkontrollen und sorgen für eine rechtssichere, nachvollziehbare und effiziente Organisation des Gefahrstoffmanagements.
Unsere Leistungen im Bereich Gefahrstoffbeauftragter
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Stellung des Gefahrstoffbeauftragten an.
Fachkundige Beratung bei Gefahrstoffen
Rechtssichere Dokumentation & Nachweise
Zentraler Ansprechpartner für Behörden & Mitarbeiter
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
Gefahrstoffbeauftragter
- Übernahme der Funktion des externen Gefahrstoffbeauftragten gemäß GefStoffV, TRGS und weiterer einschlägiger Vorschriften
- Beratung zum rechtskonformen Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb (Lagerung, Verwendung, Substitution)
- Unterstützung bei der Erstellung und Pflege von Gefahrstoffverzeichnissen, Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen
- Mitwirkung bei Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblättern und innerbetrieblicher Organisation
- Unterstützung bei Audits, Behördenkontakten, Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeitenden
Fragen zum Gefahrstoffbeauftragter? Kommen wir ins Gespräch!
Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Gefahrstoffe und Gefahrstoffbeauftragter.
Was ist ein Gefahrstoffbeauftragter und warum ist er relevant?
Der Gefahrstoffbeauftragte unterstützt Unternehmen beim sicheren und rechtskonformen Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Er sorgt dafür, dass die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der TRGS sowie weiterer arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben eingehalten werden. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken für Mitarbeitende zu minimieren, Umweltbelastungen zu vermeiden und Haftungsrisiken für den Arbeitgeber zu reduzieren.
Wann ist ein Gefahrstoffbeauftragter erforderlich?
Dieser ist sinnvoll und häufig erforderlich, wenn im Unternehmen Gefahrstoffe hergestellt, verwendet, gelagert oder entsorgt werden. Insbesondere bei einer Vielzahl unterschiedlicher Gefahrstoffe, erhöhten Gefährdungen oder komplexen betrieblichen Abläufen unterstützt er die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten, etwa bei Gefährdungsbeurteilungen, Substitutionsprüfungen und Schutzmaßnahmen.
Wie unterstützt ein Gefahrstoffbeauftragter bei Audits und Behördenkontrollen?
Der Gefahrgutbeauftragte stellt eine strukturierte und prüffähige Organisation des Gefahrgutwesens sicher. Er unterstützt bei der Dokumentation, führt regelmäßige Überprüfungen durch, erstellt den Jahresbericht und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner bei Audits, Kontrollen und gegenüber Aufsichtsbehörden.

