Gewässerschutzbeauftragter

Gewässerschutzbeauftragter –
verantwortungsvoller Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Als externer Gewässerschutzbeauftragter unterstützen wir Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Gewässerschutzrechts (u. a. WHG, AwSV). Wir beraten praxisnah zum sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zur Lagerung, zum Betrieb von Anlagen sowie zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen.
Darüber hinaus begleiten wir die Umsetzung betrieblicher Schutzmaßnahmen, unterstützen bei Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, wirken bei der Erstellung und Pflege relevanter Dokumentationen mit und fungieren als fachkundiger Ansprechpartner gegenüber Behörden, Auditoren und Aufsichtsstellen. So stellen wir einen rechtskonformen, nachvollziehbaren und wirksamen betrieblichen Gewässerschutz sicher.

Unsere Leistungen im Bereich Gewässerschutzbeauftragter

Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Stellung des Gewässerschutzbeauftragten an.

Fachkundige Beratung in der AwSV & WHG

Rechtssichere Dokumentation & Nachweise

Zentraler Ansprechpartner für Behörden & Mitarbeiter

Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen

Gewässerschutzbeauftragter

  • Übernahme der Funktion des externen Gewässerschutzbeauftragten gemäß WHG, AwSV und einschlägiger Landesvorgaben
  • Beratung zum rechtskonformen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Lagerung, Abfüllung, Umschlag, Anlagenbetrieb)
  • Unterstützung bei der Einstufung von Stoffen und Gemischen sowie bei der Umsetzung der AwSV
  • Mitwirkung bei der Erstellung, Prüfung und Pflege von Betriebsanweisungen, Notfall- und Alarmplänen
  • Überwachung der Einhaltung gewässerschutzrechtlicher Anforderungen und Betreiberpflichten
  • Unterstützung bei Behördenkontakten, Audits, Begehungen und internen Schulungen
  • Fachlich zertifiziert
  • Ganzheitliche Beratung
  • Flexible einsetzbar

Fragen zum Gewässerschutzbeauftragter? Kommen wir ins Gespräch!

Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!

Häufig gestellte Fragen

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Gewässerschutzbeauftragter.

Was ist ein Gewässerschutzbeauftragter und warum ist er relevant?

Der Gewässerschutzbeauftragte unterstützt Unternehmen beim rechtskonformen und verantwortungsvollen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Anlagen. Er stellt sicher, dass die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der AwSV sowie weiterer wasserrechtlicher Vorgaben eingehalten werden. Ziel ist es, Gewässerbelastungen zu vermeiden, Risiken frühzeitig zu erkennen und Haftungs- sowie Umweltschäden zu minimieren.

Wann ist ein Gewässerschutzbeauftragter erforderlich?

Ein Gewässerschutzbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Unternehmen mehr als 750 m³ Abwasser pro Tag einleiten darf. Maßgeblich ist dabei die wasserrechtlich genehmigte Einleitmenge gemäß Erlaubnis oder Bescheid – nicht zwingend die tatsächlich eingeleitete Menge.
Diese Pflicht ergibt sich aus § 64 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Unabhängig von dieser Mengenschwelle kann die zuständige Behörde die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten auch bei geringeren Einleitmengen anordnen, insbesondere wenn aufgrund der Art oder Zusammensetzung des Abwassers ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Gewässer besteht.

Wie unterstützt ein Gewässerschutzbeauftragter bei Audits und Behördenkontrollen?

Der Gewässerschutzbeauftragte sorgt für eine strukturierte und prüffähige Organisation des betrieblichen Gewässerschutzes. Er unterstützt bei der Dokumentation, überwacht die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen, begleitet Audits und Behördenkontrollen und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner gegenüber Aufsichtsbehörden, Sachverständigen und Auditoren.

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