Immissionsschutzbeauftragter

Externer Immissionsschutzbeauftragter –
rechtskonformer und verantwortungsvoller Umgang mit Emissionen

Als externer Immissionsschutzbeauftragter unterstützen wir Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Immissionsschutzrechts (u. a. BImSchG, BImSchV, TA Luft, TA Lärm). Wir beraten praxisnah zu luftgetragenen Emissionen, Geräuschimmissionen und sonstigen Umwelteinwirkungen, begleiten Genehmigungs- und Anzeigeverfahren und überwachen die Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Auflagen im Betrieb.
Darüber hinaus unterstützen wir bei Mess- und Überwachungskonzepten, Berichten, Audits sowie bei Behördenkontakten und sorgen für eine rechtssichere, nachvollziehbare und effiziente Organisation des betrieblichen Immissionsschutzes.

Unsere Leistungen im Bereich Immissionsschutzbeauftragter

Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Stellung des Immissionsschutzbeauftragter an.

Fachkundige Beratung im Immissionsschutz

Rechtssichere Dokumentation & Nachweise

Zentraler Ansprechpartner für Behörden & Mitarbeiter

Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen

Immissionsschutzbeauftragter

  • Übernahme der Funktion des externen Beauftragten gemäß BImSchG und 5. BImSchV
  • Beratung zu genehmigungs- und anzeigepflichtigen Anlagen sowie zu emissionsrelevanten Änderungen
  • Überwachung und Bewertung von Emissionen (Luftschadstoffe, Geräusche, Erschütterungen)
  • Mitwirkung bei der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Auflagen und Betreiberpflichten
  • Unterstützung bei Behördenkontakten, Audits, Berichten und internen Abstimmungen
  • Fachlich zertifiziert
  • Ganzheitliche Beratung
  • Flexible einsetzbar

Fragen? Kommen wir ins Gespräch!

Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!

Häufig gestellte Fragen

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Immissionsschutz.

Was ist ein Immissionsschutzbeauftragter und warum ist er relevant?

Der Immissionsschutzbeauftragte unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der zugehörigen Verordnungen. Er trägt dazu bei, schädliche Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Lärm oder Erschütterungen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert, Genehmigungsauflagen eingehalten und Haftungsrisiken für Betreiber vermieden.

Wann ist ein Immissionsschutzbeauftragter erforderlich?

Ein Immissionsschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG oder aufgrund behördlicher Auflagen. Die Pflicht hängt unter anderem von Art, Größe und Emissionspotenzial der Anlage ab. Dies lässt sich anhand des Anhangs 5. BImSchV für die entsprechende Anlage nachschauen. Auch bei komplexen Anlagen oder erhöhten Umweltanforderungen ist die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten sinnvoll.

Wie unterstützt ein Immissionsschutzbeauftragter bei Audits und Behördenkontrollen?

Der Immissionsschutzbeauftragte sorgt für eine strukturierte und prüffähige Organisation des betrieblichen Immissionsschutzes. Er unterstützt bei der Dokumentation, überwacht die Einhaltung von Genehmigungsauflagen, begleitet behördliche Kontrollen und Audits und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner gegenüber Aufsichtsbehörden und Gutachtern.

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