Laserschutzbeauftragter
Laserschutzbeauftragter – sicherer und rechtskonformer Betrieb von Lasereinrichtungen
Als externer Laserschutzbeauftragter unterstützen wir Unternehmen beim sicheren und gesetzeskonformen Einsatz von Lasereinrichtungen gemäß OStrV und TROS Laserstrahlung. Wir beraten praxisnah zu Planung, Betrieb und Änderungen von Laseranlagen, bewerten Gefährdungen durch Laserstrahlung und definieren geeignete Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus begleiten wir Unterweisungen, Prüfungen und Audits, unterstützen bei Behördenterminen und sorgen für eine nachvollziehbare, prüffähige Dokumentation. So stellen wir einen sicheren Betrieb und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicher.
Unsere Leistungen im Bereich Laserschutzbeauftragter
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Stellung des Laserschutzbeauftragten an.
Fachkundige Beratung im OStrV
Rechtssichere Dokumentation & Nachweise
Zentraler Ansprechpartner für Behörden & Mitarbeiter
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
Laserschutzbeauftragter
- Übernahme der Funktion des externen Beauftragten nach OStrV
- Durchführung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen für Laseranlagen
- Beratung zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei Inbetriebnahme, Änderungen und Stilllegung von Lasereinrichtungen
- Mitwirkung bei Unterweisungen, Audits, Prüfungen und Behördenkontakten
Fragen zum Laserschutzbeauftragter? Kommen wir ins Gespräch!
Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Laserschutz.
Was ist ein Laserschutzbeauftragter und warum ist er relevant?
Der Laserschutzbeauftragte unterstützt Unternehmen beim sicheren und rechtskonformen Betrieb von Laseranlagen. Er stellt sicher, dass die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), der Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung sowie einschlägiger Normen eingehalten werden. Ziel ist es, Gefährdungen durch Laserstrahlung für Beschäftigte zu minimieren, Arbeitsunfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken für den Betreiber zu reduzieren.
Wann ist ein Laserschutzbeauftragter erforderlich?
Ein Laserschutzbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn im Betrieb Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 eingesetzt werden. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 5 der OStrV. Der Laserschutzbeauftragte ist vor Aufnahme des Betriebs zu bestellen und muss über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Unabhängig davon kann die zuständige Behörde auch bei Lasern niedrigerer Klassen die Bestellung anordnen, wenn besondere Gefährdungen bestehen.
Wie unterstützt ein Laserschutzbeauftragter bei Audits und Behördenkontrollen?
Der Laserschutzbeauftragte sorgt für eine strukturierte und prüffähige Organisation des betrieblichen Laserschutzes. Er unterstützt bei der Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilungen, überwacht die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, begleitet Audits und Behördenkontrollen und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner gegenüber Aufsichtsbehörden, Prüfern und internen Stellen.

