Sicherheitsbericht

Sicherheitsbericht (obere Klasse) – rechtskonforme Erfüllung der Störfall-Verordnung

Für Betriebsbereiche der oberen Klasse nach der 12. BImSchV erstellen wir Sicherheitsberichte, die alle gesetzlichen Anforderungen vollständig und prüffähig abdecken. Ziel ist es, schwere Unfälle systematisch zu verhindern, Risiken transparent darzustellen und eine belastbare Grundlage für Genehmigungen, Behördenprüfungen und den sicheren Anlagenbetrieb zu schaffen.

Unsere Leistungen im Bereich Sicherheitsbericht

Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung im Bereich der Sicherheitsberichts an.

Fachkundige Beratung nach 12.BImSchV

Jahrzehnte Erfahrung von Störfallrecht

Rechtssicher und nachvollziehbar

Individuelle Lösungen für Ihren Betrieb/Anlage

Erstellung eines Sicherheitsberichtes

  • Erstellung des Sicherheitsberichts gemäß § 9 in Verbindung mit Anhang II der 12. BImSchV
  • Systematische Ermittlung und Bewertung von Störfallszenarien einschließlich Auswirkungs- und Risikoanalysen
  • Beschreibung von Anlagen, Stoffen und Prozessen mit Fokus auf sicherheitsrelevante Systeme
  • Darstellung der Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Unfälle (technisch, organisatorisch, personell)
  • Ausarbeitung und Einbindung des Sicherheitsmanagementsystems gemäß Störfall-Verordnung
  • Bewertung möglicher Dominoeffekte sowie externer Einwirkungen
  • Abstimmung mit internen und externen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
  • Begleitung von Inspektionen, Audits und behördlichen Prüfungen
  • Fortschreibung und Aktualisierung des Sicherheitsberichts bei Änderungen oder im Rahmen turnusmäßiger Überprüfungen

Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!

Häufig gestellte Fragen

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Sicherheitsbericht.

Was ist ein Sicherheitsbericht und warum ist es relevant?

Der Bericht ist ein zentrales Dokument für Betriebsbereiche der oberen Klasse nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Er beschreibt umfassend die Gefahren durch schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen sowie die organisatorischen und technischen Maßnahmen zu deren Vermeidung und Begrenzung. Ziel ist es, nachzuweisen, dass der Betreiber alle erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten getroffen hat. Der Sicherheitsbericht ist zugleich eine wesentliche Grundlage für Genehmigungsentscheidungen und behördliche Überwachung.

Wann ist ein Sicherheitsbericht erforderlich?

Ein Sicherheitsbericht ist erforderlich, wenn ein Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß 12. BImSchV vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die in Anhang I der Störfall-Verordnung festgelegten Mengenschwellen für gefährliche Stoffe der oberen Klasse erreicht oder überschritten werden. Der Sicherheitsbericht ist vor Inbetriebnahme zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen sowie bei wesentlichen Änderungen der Anlage, der Stoffe oder der Betriebsweise fortzuschreiben.

Wie unterstützt ein Sicherheitsbericht bei Audits und Behördenprüfungen?

Der Sicherheitsbericht stellt eine strukturierte und prüffähige Darstellung des gesamten Störfallmanagements dar. Er dient Behörden, Sachverständigen und Auditoren als zentrale Bewertungsgrundlage bei Inspektionen, Überwachungen und Genehmigungsverfahren. Durch die systematische Darstellung von Gefahrenanalysen, Schutzmaßnahmen, Managementsystemen und Notfallvorsorge trägt der Sicherheitsbericht dazu bei, Prüfungen effizient durchzuführen, Rückfragen zu reduzieren und Rechtssicherheit für den Betreiber zu schaffen.

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