Störfallbeauftragter
Störfallbeauftragter – sicherer und rechtskonformer Umgang mit Störfallrisiken
Als externer Störfallbeauftragter unterstützen wir Unternehmen bei der Einhaltung der Anforderungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Wir beraten praxisnah zu Störfallrisiken, begleiten genehmigungsrelevante Prozesse und unterstützen bei der Umsetzung organisatorischer und technischer Schutzmaßnahmen. Ziel ist es, schwere Unfälle zu vermeiden, Risiken frühzeitig zu erkennen und eine rechtssichere sowie nachvollziehbare Organisation des betrieblichen Störfallmanagements sicherzustellen.
Unsere Leistungen im Bereich Störfallbeauftragter
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Stellung des Störfallbeauftragten an.
Fachkundige Beratung im 12. BImSchV
Rechtssichere Dokumentation & Nachweise
Zentraler Ansprechpartner für Behörden & Mitarbeiter
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
Störfallbeauftragter
- Übernahme der Funktion des externen Beauftragten gemäß 12. BImSchV (Störfall-Verordnung)
- Beratung zum sicheren und rechtskonformen Umgang mit gefährlichen Stoffen im Sinne der Störfall-V
- Mitwirkung bei der Ermittlung und Bewertung von Störfallrisiken
- Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung von Sicherheitsberichten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Beratung bei Planung, Betrieb und Änderungen störfallrelevanter Anlagen
- Überwachung der Einhaltung störfallrechtlicher Betreiberpflichten
- Unterstützung bei Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG
- Begleitung von Behördenkontakten, Inspektionen, Audits und Prüfungen
- Unterstützung bei Unterweisungen, Schulungen und internen Abstimmungen
Fragen zum Störfallbeauftragten? Kommen wir ins Gespräch!
Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Störfallbeauftragter.
Was ist ein Störfallbeauftragter und warum ist er relevant?
Der Störfallbeauftragte unterstützt Betreiber störfallrelevanter Anlagen bei der Vermeidung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Er stellt sicher, dass die Anforderungen der Störfall-Verordnung eingehalten werden und trägt dazu bei, Risiken für Menschen, Umwelt und Sachwerte zu minimieren.
Wann ist ein Störfallbeauftragter erforderlich?
Ein Störfallbeauftragter ist erforderlich, wenn Anlagen unter den Anwendungsbereich der 12. BImSchV fallen (Betriebsbereiche der oberen oder unteren Klasse). Die Pflicht ergibt sich aus Art und Menge der vorhandenen gefährlichen Stoffe. Unabhängig davon kann die Behörde die Bestellung auch im Einzelfall anordnen.
Wie unterstützt ein Störfallbeauftragter bei Audits und Behördenkontrollen?
Der Beauftragte sorgt für eine strukturierte und prüffähige Organisation des Störfallmanagements. Er begleitet Inspektionen, Audits und Behördenkontrollen, unterstützt bei der Dokumentation und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner gegenüber Aufsichtsbehörden und Sachverständigen.

