Störfallkonzept
Störfallkonzepte – strukturierte Vorsorge zur Vermeidung schwerer Unfälle
Als erfahrenes Fachbüro unterstützen wir Unternehmen bei der Erstellung und Fortschreibung von Störfallkonzepten gemäß der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, schwere Unfälle zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz von Mensch, Umwelt und Sachwerten rechtskonform umzusetzen.
Unsere Leistungen im Bereich Störfallkonzept
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung im Bereich der Störfallkonzept an.
Fachkundige Beratung nach 12.BImSchV
Jahrzehnte Erfahrung von Störfallrecht
Rechtssicher und nachvollziehbar
Individuelle Lösungen für Ihren Betrieb/Anlage
Erstellung eines Störfallkonzeptes
- Erstellung und Aktualisierung von Störfallkonzepten nach 12. BImSchV
- Analyse gefährlicher Stoffe und relevanter Stoffmengen
- Systematische Ermittlung und Bewertung von Störfallszenarien
- Ableitung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei Sicherheitsberichten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Begleitung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach BImSchG
- Unterstützung bei Behördenkontakten, Inspektionen, Audits und Prüfungen
- Strukturierte und prüffähige Dokumentation des Störfallmanagements
Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Störfallkonzept.
Was ist ein Störfallkonzept und warum ist es relevant?
Ein Störfallkonzept beschreibt die organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Störfällen sowie zur Begrenzung ihrer Auswirkungen in störfallrelevanten Anlagen. Es basiert auf den Anforderungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) und dient dem Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten. Gleichzeitig bildet es eine zentrale Grundlage für Genehmigungsverfahren, behördliche Prüfungen und die betriebliche Gefahrenabwehr.
Wann ist ein Störfallkonzept erforderlich?
Ein Störfallkonzept ist erforderlich, wenn Anlagen unter den Anwendungsbereich der 12. BImSchV fallen (Betriebsbereiche der unteren oder oberen Klasse). Maßgeblich sind Art und Menge der vorhandenen gefährlichen Stoffe gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung. Je nach Einstufung sind u. a. ein Sicherheitskonzept, ein Sicherheitsbericht sowie Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zu erstellen oder fortzuschreiben. Die zuständige Behörde kann die Erstellung auch im Einzelfall anordnen.
Wie unterstützt ein Störfallkonzept bei Audits und Behördenprüfungen?
Ein Störfallkonzept stellt eine strukturierte und prüffähige Dokumentation des betrieblichen Störfallmanagements sicher. Es unterstützt bei Inspektionen, Audits und Behördenkontrollen, weist die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten nach und dient als fachliche Grundlage für Gespräche mit Aufsichtsbehörden, Sachverständigen und Einsatzkräften. Dadurch werden Genehmigungsprozesse erleichtert und Haftungsrisiken reduziert.

