Strahlenschutzbeauftragter
Strahlenschutzbeauftragter – sicherer und rechtskonformer Umgang mit ionisierender Strahlung
Als externer Strahlenschutzbeauftragter unterstützen wir Unternehmen beim sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit ionisierender Strahlung gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Wir beraten praxisnah zu Planung, Betrieb und Änderungen von Anlagen mit Strahlenquellen, bewerten Strahlenexpositionen und legen geeignete Schutzmaßnahmen fest. Darüber hinaus übernehmen wir die Organisation des betrieblichen Strahlenschutzes, unterstützen bei Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, begleiten Messungen, Unterweisungen, Audits und Behördenkontrollen und sorgen für eine vollständige, prüffähige Dokumentation. So stellen wir den Schutz von Beschäftigten, Umwelt und Betrieb sowie die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicher.
Unsere Leistungen im Bereich Strahlenschutzbeauftragter
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Stellung des Strahlenschutzbeauftragten an.
Fachkundige Beratung im StrlSchV
Rechtssichere Dokumentation & Nachweise
Zentraler Ansprechpartner für Behörden & Mitarbeiter
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen
Strahlenschutzbeauftragter
- Übernahme der Funktion des externen Strahlenschutzbeauftragten gemäß StrlSchG und StrlSchV
- Beratung zum sicheren und rechtskonformen Umgang mit ionisierender Strahlung
- Unterstützung bei Planung, Betrieb und Änderungen von Anlagen mit Strahlenquellen
- Bewertung von Strahlenexpositionen und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Mitwirkung bei Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
- Organisation und Pflege der Strahlenschutzdokumentation
- Unterstützung bei Messungen, Unterweisungen und Schulungen
- Begleitung von Audits, Prüfungen und Behördenkontrollen
Fragen zum Strahlenschutzbeauftragter? Kommen wir ins Gespräch!
Sie brauchen Unterstützung? Kein Problem!
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Strahlenschutzbeauftragter.
Was ist ein Strahlenschutzbeauftragter und warum ist er relevant?
Der Strahlenschutzbeauftragte unterstützt Unternehmen beim sicheren und rechtskonformen Umgang mit ionisierender Strahlung. Er stellt sicher, dass die Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) eingehalten werden, um Beschäftigte, Umwelt und Dritte vor gesundheitlichen Risiken zu schützen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wann ist ein Strahlenschutzbeauftragter erforderlich?
Ein Strahlenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn im Unternehmen genehmigungs- oder anzeigepflichtige Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung durchgeführt werden, z. B. beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen, Beschleunigern oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen. Die Pflicht ergibt sich aus dem StrlSchG und der StrlSchV und hängt von Art, Umfang und Gefährdungspotenzial der Tätigkeit ab. Die zuständige Behörde kann die Bestellung auch im Einzelfall anordnen.
Wie unterstützt ein Strahlenschutzbeauftragter bei Audits und Behördenkontrollen?
Der Strahlenschutzbeauftragte sorgt für eine strukturierte und prüffähige Organisation des betrieblichen Strahlenschutzes. Er unterstützt bei der Erstellung und Pflege der Strahlenschutzdokumentation, überwacht Schutzmaßnahmen, begleitet Audits und Behördenkontrollen und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner gegenüber Aufsichtsbehörden, Sachverständigen und Prüfern.

